News aus verschiedenen Rechtsgebieten
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Arbeitsrecht – Befristung von Arbeitsverträgen
15.06.2018
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das vor Beschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfassungsgemäß. Zur Erinnerung: Vor einigen Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien dann zulässig ist, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von drei Jahren liegt. Diese Rechtsprechung des BAG ist falsch und verstößt gegen das Grundgesetz.
Grundsätzlich ist das vor Beschäftigungsverbot verfassungsgemäß.
Ausnahmen sind in ganz engen Grenzen dann möglich, wenn eine Gefahr durch Kettenbefristung und Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers nicht besteht und das Verbot der weiteren der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich ist, um das unbefristete Arbeitsverhältnis, dass Ihr die Regel Beschäftigungsumfang darstellt, zu schützen.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz andersgeartete war oder von kurzer Dauer gewesen ist. Als Beispiele werden aufgeführt die geringfügige Nebenbeschäftigung während der Schule – und Studienzeit oder Familien Zeit, die Tätigkeit von Werks Studierenden oder die lang zurückliegende Beschäftigung von Menschen, die sich später beruflich völlig neu orientieren. Demzufolge gibt es in engen Grenzen durchaus Gestaltungsmöglichkeiten.
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 47 v. 13.06.2018
Arbeitsrecht – Vergütungspflicht für Umkleidezeit bei auffälliger Dienstbekleidung
29.01.2018
Das An- und Ablegen einer vom Arbeitgeber verlangten und von diesem gestellter besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb ist grds. vergütungspflichtige Arbeit.
Eine Dienstkleidung ist besonders auffällig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Gestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Arbeitgeber oder einem bestimmten Berufszweig/Branche zugeordnet werden kann. An einer solchen Offenlegung der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer kein objektiv feststellbares eigenes Interesse.
BAG, Urteil vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
Arbeitsrecht – Verzugspauschale von € 40,00
24.01.2018
Das LAG Düsseldorf entscheidet ebenfalls zugunsten des Arbeitnehmers. Seit einiger Zeit regelt § 288 Abs. 5 BGB, dass der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Zahlungsverzug des Schuldners (der kein Verbraucher ist) Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von € 40,00 hat. Die Anwendung dieser Regelung auf die Lohnforderung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist in der Rechtsprechung umstritten. Jetzt hat auch das LAG Düsseldorf - wie zuvor schon andere Landesarbeitsgerichte (z.B. LAG Niedersachsen v. 20.04.2017)- entschieden, dass die Regelung auch auf die Entgeltforderung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber anwendbar ist. Dass das LAG Düsseldorf anders entscheidet als das LAG Köln, verwundert sicherlich niemanden ;-). Auch das Arbeitsgericht Göttingen entscheidet derzeit noch zu Lasten des Arbeitnehmers.
LAG Düsseldorf 27.10.17 10 Sa 308/17
Arbeitsrecht - Mindestlohn: Vergütungspflicht auch für Bereitschaftszeiten
18.01.2018
Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde und damit für alle Stunden, während derer der Arbeitnehmer die gem. § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeit erbringt. Vergütungspflichtige Arbeit ist dabei nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaftszeit. Der Arbeitnehmer kann nämlich während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (BAG v. 11.10.2017 – 5 AZR 591/16)
Kindergeld – Anspruch bis zum Ende der Ausbildung
11.01.2018
Häufig kommt es zu Problemen bei der Kindergeldgewährung, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und die Prüfung bestanden hat. Viele Familienkassen zahlen – zu Unrecht - ab der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kein Kindergeld mehr. Kindergeld ist hingegen für die Dauer der Ausbildung zu gewähren. Maßgeblich dafür ist die gesetzliche Ausbildungszeit. Dauert die Ausbildung nach den gesetzlichen Vorschriften drei Jahre und der Ausbildungsvertrag hat daher eine Laufzeit z.B. vom 01.09.14 bis 31.08.17, so ist selbst dann, wenn die Abschlußprüfung im Juni 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde, noch bis einschließlich August 2017 das Kindergeld zu zahlen (Urteil BFH v. 14.09.17 zu Az III R 19/16)
Verkehrsrecht - Kein Schadensersatz bei verschwiegenen Vorschäden
11.10.2017
Hat der Geschädigte Vorschäden an seinem Fahrzeug verschwiegen und zudem wahrheitswidrig behauptet, eventuelle Vorschäden seien instand gesetzt, kann er wegen eines "treuwidrigen Verhaltens” auch hinsichtlich solcher Schäden, die tatsächlich durch den Unfall entstanden sind, keinen Schadensersatz verlangen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung eventueller Sachverständigenkosten.
(AG Rheine v. 05.09.2017 - Az 4 C 200/16)
Arbeitsrecht – Mindestlohn – was wird davon erfasst?
23.03.2017
Die Rechtssprechung konkretisiert immer mehr was vom Mindestlohn erfasst wird. In einem kürzlich entschiedenen Streit ging es um die Frage, ob z.B. eine Wechselschichtzulage, eine Funkzulage oder Leistungsprämien bei der Berechnung mit berücksichtigt werden.
Das BAG stellt – unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH) klar, dass ALLE Lohnbestandteile zu berücksichtigen sind, die ein Entgelt für die erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers darstellen. Dazu gehören auch z.B. die vorgenannten Zulagen/Prämien. (BAG 21.12.2016- 5 AZR 374/16)
Arbeitsrecht – außerordentliche Kündigung -Videoüberwachung
16.03.2017
Viele meinen, eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sei stets rechtswidrig und die Erkenntnisse aus einer verbotenen Aufzeichnung nicht verwertbar. Das muss nicht so sein, wie vor einiger Zeit das BAG feststellte.
Selbst die Verwertung eines sog. Zufallsfundes aus einer gem. § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoaufzeichnung kann zulässig sein.
Gibt es nämlich kein milderes Mittel für den Arbeitgeber als eine verdeckte Videoaufzeichnung, um den gegen einen bestimmten Beschäftigten bereits bestehenden (!) Verdacht einer Straftat aufzuklären, und wird hierbei auch anderer Mitarbeiter (notgedrungen) miterfasst werden, so ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des „zufällig Miterfassten” gerechtfertigt. Wird dieser dann bei einer Straftat entdeckt, so kann die Videoaufzeichnung verwendet werden, um diesem gegenüber die außerordentlich Kündigung zu rechtfertigen.
(BAG, Urteil vom 22.09.2016 – 2 AZR 848/15)
Arbeitsrecht – Schadensersatz bei Mobbing?
15.03.2017
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich festgestellt, dass ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden wegen „Mobbings“ nicht bereits dann gegeben ist, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten oder nicht gerechtfertigten Maßnahmen des Arbeitgebers kommt. Erforderlich sind vielmehr Verhaltensweisen/Maßnahmen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Es muss demnach ein gleichsam zielgerichtetes Verhalten gegeben sein (BAG, Urteil vom 15.09.2016 - 8 AZR 351/15).
Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung bei einem Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung
02.12.2016
Hat ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin Urlaub für eine späteren Zeitraum bewilligt und unterliegt die Mitarbeiterin nach Urlaubsgenehmigung einem generellen Beschäftigungsverbot (z.B. aufgrund Schwangerschaft) für den Zeitraum des genehmigten Urlaubs, so kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass der Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin erloschen ist, weil er den Urlaub schon vorher genehmigt habe.
In Juristendeusch klingt das so: Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat. Das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot trägt der Arbeitgeber.
(vgl. BAG, Urteil vom 09.08.2016 - 9 AZR 575/15)
In eigener Sache – Fachanwalt für Verkehrsrecht
21.11.2016
Nach einer Vielzahl an Fortbildungsstunden und einem umfangreichen Nachweis der von mir in der näheren Vergangenheit bearbeiteten verkehrsrechtlichen Sachverhalte ist es endlich geschafft. Die Rechtsanwaltskammer hat mir deshalb am 14.11.16 die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.
Ich freue mich, meine Kompetenz auch für Sie als Leser der News durch den Fachanwaltstitel dokumentieren zu können.
Verkehrsrecht – Vorsicht beim offensichtlichen Totalschaden
21.11.2016
Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden offensichtlich, so muss sich der Geswchädigte, der einen Ersatzwagen benötigt, sofort (!) unm diesen bemühen. Er darf nicht erst die Erstellung des schriftlichen Schadensgutachtens abwarten. Nach einer versicherungsfreundlichen entscheidung des LG Bonn ist die für den Ersatz von Mietwagenkosten maßgebliche Wiederbeschaffungsdauer entsprechend zu kürzen, wenn der Geschädigte die Anmietung verzögert (vgl. LG Bonn Urteil vom 26.07.2016 8 S 43/16).
Arbeitsrecht – Mindestlohn und Bereitschaftsdienst
21.11.2016
Für jede geleistete Arbeitsstunde ist der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt auch die sog. Bereitschaftszeit. Das ist die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebes – bereithalten muss, um bei Bedarf seine Arbeitsleistung erbringen zu können (vgl. BAG Urteil v. 29.06.16 5 AZR 716/15).
Verkehrsrecht - Verhalten, wenn Ampel "GELB" zeigt
Viele meinen, bei GELB dürfe noch gefahren werden. FALSCH!
12.09.2016
Ein Verkehrsteilnehmer verstößt gegen das Gebot, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können. Dies gilt insbesondere, wenn er ein großes und schweres Fahrzeug steuert. Kommt es, weil der Fahrer nicht gehalten hat zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug, so haftet er in gewissem Umfang für den eingetretenen Schaden (vgl. OLG Hamm 30.05.2016 - 6 U 13/16)
Pfändungsrecht: Umbruch in der Rechtsprechung?
Unpfändbarkeit von Feiertags- und Wochenendzuschlägen?!
10.06.2016
Gem. § 850 a Nr. 3 ZPO sind u.a. Erschwerniszulagen unpfändbar. Bislang waren Feiertags- und Wochenendzuschläge pfändbar.
Kürzlich hat sich aber auch das LG Trier einer Rechtsprechung des LG Hannover zum Vorteil des Schuldners angeschlossen und diese Zuschläge für nicht pfändbar erachtet.
LG Trier, Beschluss vom 12.05.2016 - 5 T 33/16
Arbeitsrecht: Elternzeitverlangen =
Erklärung Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen
Vorsicht mit SMS, Mail, Fax und WhatsApp
10.06.2016
In der heutigen Zeit werden viele Dinge über Mail, Fax oder auch nur „whats-App” erledigt. ABER: Für einige Erklärungen sieht der Gesetzgeber die sog. Schriftform ( § 126 BGB) vor. Die folgen musste kürzlich eine Angestellte erleben, die das Elternzeitverlangen lediglich per Fax an den Arbeitgeber übermittelte und sich, als sie gekündigt wurde, auf die Vorschrift des § 18 BEEG berief (Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit).
Das BAG hat dazu erklärt, dass ein Telefax nicht geeignet ist, die gesetzlich vorgeschreibene Schriftform zu wahren. Somit griff der Sonderkündigungsschutz nicht ein. Selbiges gilt selbstredend auch für Mail, SMS und WhatsApp
BAG, Urteil vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
Arbeitsrecht: Rückzahlungsvereinbarung
19.05.2016
Im Arbeitsleben werden häufig zur Finanzierung von Arbeitnehmer-Fortbildungen Rückzahlungsvereinbarugen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Damit diese wirksam sind, müssen nicht nur die Bindungsfristen stimmen, vielmehr müssen die Vereinbarungen auch für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Differenzierungen vorsehen. Zum einen muss danach differenziert werden, ob es sich um eine arbeitgeberseitige oder arbeitnehmerseitige Kündigung handelt. Daneben muss zwingend geregelt werden, dass die Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers dann nicht besteht, wenn der Grund für die Kündigung des Arbeitnehmers in der Spähre des Arbeitgebers liegt; bzw. die Rückzahlungspflicht auch besteht, wenn der Arbeitgeber aus einem Grund kündigt, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
Vgl. zuletzt: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2016 - 3 Sa 470/15
Arbeitsrecht: Überstunden und Arbeitszeitkonto
16.03.2016
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in einem Verfahren auf Vergütung von Überstunden vielfältige und schwierige Darlegungen machen.
Erheblich leichter ist es aber, wenn ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Weist nämlich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeitkonto Guthabenstunden vorbehaltlos aus, stellt er damit selbst das Arbeitzeitguthaben unstreitig. Will er sich gegen eine Zahlungklage wehren, so muss er darlegen weshalb der ausgewiesene Saldo unrichtig sein soll.
(BAG v. 23.09.2015 5 AZR 767/13)
Verkehrsrecht: Parkplatzunfall – Rechtsprechungsänderung
16.03.2016
Stoßen zwei Pkw auf einem Parkplatz beim Ausparken zusammen, so sprach bislang zu Lasten beider Pkw der Anscheinsbeweis, dass derjenige der rückwärts fährt, Sorgfaltspflichten verletzt hat. Folge sodann: Hälftige Haftung für den Schaden.
NEU gem. BGH: Ist nicht auszuschließen (d.h. es muss noch nicht einmal feststehen), dass das eine Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision gestanden hat, so gilt zu Lasten dieses Pkw der Anscheinsbeweis nicht. Zwar führt das nicht zwingend dazu, dass der gesamte Schaden ersetzt wird, aber von einer 50:50 Quote ist ebenfalls nicht auszugehen. Gleichwohl werden 100:0 Fälle die Ausnahme bleiben, denn die Betriebsgefahr ist ebenfalls zu berücksichtigen.
(BGH v. 26.01.2016 VI ZR 179/15)
Verkehrsrecht: OLG Frankfurt: Unfallregulierung ohne eigenen Anwalt ist geradezu fahrlässig
25.01.2016
Das OLG Frankfurt erachtet es auch bei einfachen Unfallgeschehen für erforderlich, dass das Unfallopfer einen Anwalt einschaltet und verurteilte den gegnerischen Versicherer daher zur Erstattung der Anwaltkosten. Das OLG führt aus, die unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen lassen es gerade zu als fahrlässig erscheinen, wenn der Geschädigte sich keinen Anwalt nimmt.
Verkehrsrecht: Auffahrunfall – Bremsen trotz „grüner Ampel”
19.01.2016
Regelmäßig gilt (sog. Anscheinsbeweis): Wer auffährt, hat Schuld. ABER: Der bevorrechtigte Fahrzeugführer ist gehalten, die Grünphase einer Ampel auszunutzen, um einen ungehinderten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Bremst er während der Grünphase ohne zwingenden Grund vor dem Kreuzungsbereich stark ab und fährt das nachfolgende Fahrzeug auf, ist der gegenüber dem Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis erschüttert.
(LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - 13 S 67/15)
Verkehrsrecht: Fahrverbot auch bei mehreren „nur” einfachen Verkehrsverstößen
22.12.2015
Das OLG Hamm begründet das wie folgt: Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraumes von weniger als drei Jahren fünf „einfache” Verkehrsverstöße mit abstraktem Gefährdungspotenzial (Handy- und Geschwindigkeitsverstöße) für Dritte begeht, läßt erkennen, dass es ihm an der erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht fehlt.
Arbeitsrecht: Nachtzuschlag bei dauernder Nachtarbeit
22.12.2015
Für Arbeitszeit, die zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr geleistet wird, ist gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entweder ein angemessener Nachtzuschlag oder eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage zu gewähren. Während der Zuschlag in der Regel bei 25 % des Bruttostundenlohnes liegt, erhöht sich dieser bei Dauernachtarbeit regelmäßig auf 30 %.
(vgl. BAG vom 09. Dezember 2015 10 - AZR 423/14 – BAG Pressemitteilung Nr. 63/15)
Verkehrsrecht: „Blitzer-App” ist unzulässig
22.12.2015
Das OLG Celle entschied mit Urteil v. 03.11.15, dass die Nutzung einer auf dem Smartphone installierten Blitzer-App ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO darstellt – es verhängte ein Bußgeld. Begründet wurde dies damit, dass durch die Installation das Smartphone insoweit eine ergänzende Zweckbestimmung erhält und somit die Voraussetzungen für ein Bußgeld vorliegen.
Siehe hierzu auch folgenden Link: Blitzer-App auf Smartphone ist unzulässig
Arbeitsrecht: unzulässige Kündigung wegen des Alters
22.12.2015
Die Kündigung durch den Arbeitgeber eines Kleinbetriebes kann der Arbeitnehmer nur selten
erfolgreich vor dem Arbeitsgericht angreifen. Anders ist es dann, wenn der Arbeitgeber zu redselig ist. Begründet der Arbeitgeber z.B. die Kündigung auch damit, dass für den Arbeitnehmer in Kürze eine Pensionsberechtigung besteht (jüngeren Arbeitnehmern, die die gleiche Tätigkeit verrichten, wurde nicht gekündigt), so dürfte eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Lebensalters gem. § 3 Abs. 1 AGG vorliegen.
(vgl. BAG Urteil v. 23.07.15 - 6 AZR 457/15 - Pressemitteilung Nr. 37/15)